Besondere Rücksichtnahme für unsere Wildtiere in der Brut- und Setzzeit

Emsland / Grafschaft Bentheim. Wildtiere wie Reh, Fasan, Hase oder Kiebitz gehören zu den Charakterarten des Emslandes. Sie bekommen zur Zeit die ersten Junge oder bauen noch an ihren Nestern. Einige der Arten sind bereits selten geworden. Jeder Einzelne kann in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli seinen Beitrag für den Erhalt dieser Arten leisten.

Gründe für den Rückgang der Arten sind weiter fortschreitender Lebensraumverlust, aber auch Verluste durch Fuchs, Hermelin und Rabenkrähe und Störungen durch freilaufende Hunde oder Katzen. Gerade in dieser Zeit sind die Tiere besonders sensibel gegenüber Störungen. Wird zum Beispiel ein hochtragendes Reh von einem Hund erschreckt, kann es das Kitz durch eine Fehlgeburt verlieren, schnuppert der Hund an einem Junghasen, riecht es für die Hasenmutter nach dem größten Feind und sie wird ihr Junges nicht mehr säugen. Nur in den seltensten Fällen nimmt sie ihr Junges wieder an, denn sie kann nicht zwischen „Schoßhund“ und vermeintlichen „Raubtier“ unterscheiden.

Bei fast jedem Hund setze sich, wenn er Wild wittere, Neugierde oder gar der von seinen Vorfahren ererbte Jagd- und Beuteinstinkt durch, weiß Thomas Schomaker, Vorstand des Biotop-Fonds, zu berichten. Ein solches Verhalten eines Hundes, das wildlebenden Tiere stört und gefährdet, wird als „Streuen“ bezeichnet und stellt ebenso eine Ordnungswidrigkeit dar wie der Verstoß gegen das Leinengebot zwischen dem 1. April und dem 15. Juli.

In diesem Zusammenhang sollten auch die Katzen nicht vergessen werden, mahnt Schomaker. Das Bild vom verschmusten “Stubentiger” täuscht häufig. Das Beutemachen ist für viele Hauskatzen kein Problem des Hungers, sondern sie jagen aus uralter, nie ganz abgelegter Passion, sobald sie Haus und Hof verlassen haben. Deshalb benötigen auch sie während dieser Zeit etwas mehr Aufsicht.

Rücksichtnahme auf die Natur ist daher das A und O: In der gesetzlichen Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli sind in der freien Landschaft und im Wald Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen. Auf entsprechende Bestimmungen des Landeswaldgesetzes, die während der Setz- und Brutzeit Leinenpflicht für Hunde vorsehen, weist Thomas Schomaker hin. In den ausgewiesenen Vogelschutzgebieten gilt die Leinenpflicht ganzjährig. Durch Quats und Geländemotorräder außerhalb öffentlicher Wege werden die Bruten und Familien der Vögel gestört, häufig verlassen sie dann ihre Gelege und die angebrüteten Eier sterben ab. Um dies zu verhindern, appelliert der Biotop-Fonds der Jägerschaften Emsland / Grafschaft Bentheim e.V. an das Verantwortungsbewusstsein eines jeden Einzelnen.

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