Rückzugs- und Saumflächen (RüSa)

 – für wildlebende Tiere und Artenvielfalt in der Agrarlandschaft

Mit dieser Maßnahme sollen weitgehend ungestörte Saumzonen geschaffen werden, die wildlebenden Tieren Rückzugs-möglichkeiten bieten. Besonders wichtig ist die Schaffung von Deckungsmöglichkeiten in den Monaten März bis Mai in einer sonst ausgeräumten Landschaft. Diese Flächen dienen dazu, dass wildlebende Tiere sich ungestört fortpflanzen können. Außerdem sollen damit

  • die Biotope möglichst flächendeckend vernetzt,
  • die biologische Vielfalt erhalten und
  • Kulturlandschaft nachhaltig gestaltet werden.

Die gesetzliche Grundlage ist  § 1 Absatz 2 des Bundesjagdgesetzes:

Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen…

Gestaltung und Form

Damit der vorgenannte Zweck erfüllt werden kann, müssen die Lage der RüSa-Fläche sowie der Pflanzenbewuchs bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

  • ungestörte Lage, abseits von Wegen, bevorzugt als neue Strukturelemente, aber auch als Biotopvernetzung zu Wallhecken, Gehölzen und Gewässern.
  • zunächst in einigen Hegeringen auf die vier Jägerschaften verteilt, mit jeweils einem festgelegten Kontingent, später dann gleichmäßig verteilt auf alle Hegeringe der Jägerschaften im Emsland und in der Grafschaft Bentheim.
  • offener Flächenzuschnitt, möglichst in langgezogenen Streifen.
  • als Teil einer Nutzungsfläche, bevorzugt zunächst an bzw. im Mais; aber auch als extra vermessene „Sonstige landwirtschaftliche Fläche“.
  • etwa 0,3 ha bis maximal 1,0 Hektar groß, mit einer Mindestbreite von 6 m. Freiwillig können gerne größere Flächen angelegt werden.
  • mindestens zweijährig, Standzeit bis mindestens zum 15.09. des Folgejahres.
  • breites Artenspektrum mit Blühvielfalt.
  • mit nicht zu dichter Aussaatstärke bis zu 20 kg/ha.

Durchführung

Zur Durchführung der Maßnahme gibt es eine Arbeitsgruppe, die die vorgenannte Gestaltung und die nachfolgenden Durchführungsschritte ehrenamtlich erarbeitet, fortführt und weiter begleitet. Ansonsten organisieren die Jägerschaften mit dem Biotop-Fonds die Durchführung der Maßnahmen selbst.

Folgende Schritte finden statt:

  • der Biotop-Fonds legt das Gesamtkontingent an RüSa-Flächen fest und erstellt Arbeitskarten.
  • die Hegeringsleiter suchen die Landwirte, die die RüSa-Flächen in den Revieren anlegen sollen. Für die Kartierung der Flächen werden Arbeitskarten zur Verfügung gestellt.
  • die Aussaat wird regional in den Revieren organisiert und durchgeführt.
  • die RüSa-Flächen werden ab Februar 2012 von den Hegeringleitern aufgenommen und an die Fondsverwaltung gemeldet.
  • der Biotop-Fonds registriert und verwaltet die RüSa-Flächen.

Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt über den Biotop-Fonds. Dabei fallen folgende Kosten an:

  • Flächenbereitstellung des Landwirts
  • Saatgut
  • Maßnahmen der wissenschaftlichen Begleitung
  • Verwaltung und Durchführung

Die Kosten für die Bereitstellung der RüSa-Flächen bekommen die Landwirte nach Durchführung der Kontrollen voraussichtlich ab November jedes Jahr erstattet.

Partner

3N Kompetenzzentrum Niedersachsen
Kompaniestraße 1, 49757 Werlte, Telefon: 05951/9893-0
E-mail: info@3-N.info

Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Emsland
An der Feuerwache 14, 49716 Meppen, Telefon 05931/403-100
E-mail: emsland@lwk-niedersachsen.de

Infomaterial

Informationen zur Saatgutmischung LJ RüSa bei AGRAVIS

Flyer Wildackermischungen_2016
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Flyer Wildackermischungen 2021
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Faltblatt "Blühende Lebensräume"
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