Hochwildjäger spenden für den Artenschutz
Nordhorn. Einen Scheck über 1.000 Euro hat der Damwildring „Am Ems-Vechte-Kanal” dem Vorstand des Biotop-Fonds der Jägerschaften Emsland und Grafschaft Bentheim überreicht.
Der Vorsitzende der Hegegemeinschaft, Heinrich Berning, übergab die Förderung an den Vorsitzenden des Fonds Josef Schröer, der zugleich auch Vizepräsident der Landesjägerschaft Niedersachsen ist. Herr Berning erklärte: „Mit dieser Spende wollen sich auch die Hochwildjäger an den Erhalt der Artenvielfalt in den heimischen Biotopen einsetzen.“
Der Damwildring „Am Ems-Vechte-Kanal“ im Südwesten Niedersachsens umfasst zurzeit 69 Gemeinschafts- und Eigenjagdbezirke der Jägerschaften Grafschaft Bentheim und Lingen sowie der Niedersächsischen Landesforsten. Er besteht in etwa aus einer Fläche von 24.400 ha.
Der Damwildring teilt sich in 4 Bezirke auf: Lohne/Klausheide, Landesforst Elbergen, Elbergen (inkl. Emsbüren, Berge, Bernte) und Engden (inkl. Drievorden und Hesepe).
Kern dieses Damwildgebietes ist der militärische Übungsplatz „Nordhorn Range“ (bei den Einheimischen auch „Engdener Wüste“ genannt) und die ihn umgebenden Waldgebiete.
Ursprünglich wurden 1957 im Bereich Lohne 10 Stück Damwild gekauft und in einem Gatter gehalten. 1958 wurden nochmal 8 Stück hinzugekauft. 1959 konnten dann aus diesem Gatter insgesamt 21 Stück Damwild in die freie Wildbahn entlassen werden.
„Der heutige Bestand von sicherlich mehr als 400 Stück Damwild in unserer Hegegemeinschaft“, so erläutert Herr Berning, „basiert auf diesen 21 Stück aus dem Jahr 1959“. Schließlich wurde dann 1965 der Damwildring Lohne-Klausheide gegründet und 1983 auf die heutige Form erweitert.
Wie auch in vielen anderen Damwildbezirken werden in den letzten Jahren stark steigende Bestände festgestellt. Um dem entgegenzuwirken, wurden die Abschusszahlen stark erhöht. Dadurch ergaben sich auch die Überschüsse aus den Abschussgebühren, so dass die Mitglieder einstimmig der Spende an den Biotop-Fonds zustimmten.
Mit dieser Spende sollen beispielsweise Rückzugs- und Saumflächen für wild lebende Tiere und somit für eine Verbesserung der Artenvielfalt in der Feldflur umgesetzt und entsprechende Entschädigungen an die Grundstückseigentümer gezahlt werden.
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