Maßnahmen gegen Mähtod – Grundeigentümer mit in der Pflicht

Bei der Mahd der Wiesen und dem Silieren des Grünroggens ist der
Jagdpächter allein oftmals überfordert, Jungwild und Bodenbrüter
vor den Mähmessern zu schützen.

AUTOR: Clemens H. Hons, LJN-Justiziar und Rechtsanwalt in Hannover

Mit der Übernahme des Jagdausübungsrechtes obliegt dem Revierinhaber auch die Hegepflicht. Das entlässt aber andere nicht aus ihrer Verantwortung. So trifft auch den Grundstückseigentümer und den Landbewirtschafter die Verpflichtung zu verhindern, dass bei der Mahd frei lebende Tiere aller Arten ausgemäht werden. Zu diesem Aderlass kann es insbesondere bei der Mahd von Wiesen und Grünroggen im Frühsommerkommen, wenn erfahrungsgemäß die Ricken gesetzt und ihre Kitze abgelegt haben, sich auch anderes Jungwild sich in der hohen Vegetation drückt oder Bodenbrüter dort ihre Nester angelegt haben. So hat das Amtsgericht Biedenkopf -40 Ds 4 Js 8205/09 – mit Urteil vom 17. 3. 2010 einen Grundstückseigentümer und dessen Sohn jeweils wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt.

Der Vater hatte seinen Sohn beauftragt, eine Wiese zu mähen, die an drei Seiten von Wald umgeben war und die er seit Jahren bewirtschaftete. Beide wussten aus der Vergangenheit, dass Rehwild dort Kitze setzte und ablegte. Bereits in den Vorjahren waren auf dieser Fläche Rehkitze bei Mäharbeiten getötet worden. Es hatte deswegen schon früher Auseinandersetzungen mit dem Jagdpächter gegeben. Vor dem neuerlichen Mähtermin hatte der Vater weder den Jagdpächter oder dessen Jagdaufseher über die anstehende Mahd informiert noch selber die Wiese kontrolliert, ob sich dort Reh- oder anderes Wild aufhielt. Eine andere Wiesenfläche hingegen hatte er mit seinem Hund abgesucht, um Wild vor der Mahd am nächsten Tag herauszudrücken.

Es kam, wie es kommen musste. Beim Mähen der Wiese fielen mindestens vier Rehkitze an mindestens drei verschiedenen Stellen dem Kreiselmäher zum Opfer. Dem Sohn, der den Schlepper mit dem Mähwerk fuhr, war bereits beim ersten Mal, als der Mäher ein Reh erfasste, ein „lautes Krachen im Mähwerk“ aufgefallen. Dennoch hielt er nicht an und suchte auf der Wiese nach eventuell vorhandenen weiteren Tieren. Stattdessen fuhr er weiter und tötete dabei die anderen Kitze.

Verstoß gegen den Tierschutz

Das Amtsgericht Biedenkopf wertete das Verhalten von Vater und Sohn als Verstoß gegen § 17 TierSchG. Nach dieser Vorschrift macht sich strafbar, „wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet“. Die Strafbarkeit des Sohnes sah das Gericht darin, dass er den Mäher gefahren war, obwohl er damit hätte rechnen müssen, dass nach den unterbliebenen Kontrollen Rehe ins Mähwerk gelangen und getötet werden, insbesondere nach dem ersten „lauten Krachen im Mähwerk“. Die Strafbarkeit des Vaters sah das Gericht darin, dass er seinen Sohn mit den Arbeiten beauftragt hatte, ohne selber zuvor Maßnahmen zum Schutz der Tiere auf der Wiese zu ergreifen. Das Gericht hielt ihm vor, er habe aufgrund der Erfahrungen in den Vorjahren mit dem Vorkommen von Rehen auf der Wiese rechnen müssen. Zwar hätten Vater und Sohn nicht absichtlich die Rehe getötet, sie hätten aber beide billigend in Kauf genommen, dass der Kreiselmäher die Rehe erfassen werde. Nach der Erfahrung aus den Vorjahren hätten sie damit rechnen müssen, dass auf der Wiese mit Rehen, insbesondere mit abgelegten Kitzen, zu rechnen sei.

Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht Biedenkopf auch die Grundstückseigentümer und Landbewirtschafter ausdrücklich in die Hegeverpflichtung eingebunden. Dies ist konsequent. Das Jagdrecht ist nämlich Teil des Grundeigentums. Damit wird die Hegeverpflichtung unmittelbar mit dem Grundstückseigentum verbunden. Daraus folgt die besondere Verantwortung auch des Grundstückseigentümers für das Wild. Wer als Fahrer eines Mähers damit rechnen muss, dass er Wild erfassen kann, hat ebenfalls eine besondere Sorgfaltspflicht. Er muss das ihm Mögliche und Zumutbare unternehmen, dass nicht Wild vom Mähwerk erfasst und verletzt oder getötet wird.

Erschienen im Niedersächsischen Jäger 9/2012

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Um Spam zu vermeiden, lösen Sie bitte den Captcha: * Time limit is exhausted. Please reload the CAPTCHA.